Rundfunkbeitrag umgehen: So befreien sich 2,4 Millionen Deutsche von der Zahlung


Der Rundfunkbeitrag ist für viele Haushalte in Deutschland eine regelmäßige finanzielle Belastung. Mit aktuell 18,36 Euro pro Monat fällt die Ausgabe auf das Jahr gerechnet deutlich ins Gewicht. Doch nicht alle Bürgerinnen und Bürger müssen diesen Beitrag zahlen. Rund 2,4 Millionen Menschen können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen – und das jährlich. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Personengruppen Anspruch auf eine Befreiung haben, wie die Antragstellung funktioniert und welche Vorteile besonders Studierende daraus ziehen.


Wer ist vom Rundfunkbeitrag befreit?

Es gibt klare Regelungen, welche Personengruppen sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen können. Diese Befreiungen basieren auf sozialer Bedürftigkeit, speziellen Lebenssituationen oder gesundheitlichen Einschränkungen.

Empfänger von Sozialleistungen

Eine der größten Gruppen, die sich befreien lassen können, sind Menschen, die Sozialleistungen beziehen. Hierzu zählen unter anderem:

  • Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
  • Sozialgeld
  • Sozialhilfe
  • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Wer in einer dieser Situationen ist, kann einen Antrag auf Befreiung stellen, da der Beitrag als zusätzliche finanzielle Belastung gilt, die sozial ungerecht wäre.

BAföG-Empfänger: Studierende, Schüler und Auszubildende

Studierende, die BAföG erhalten, sind ebenfalls befreit. Dies gilt nicht nur für Hochschüler, sondern auch für Schüler und Auszubildende, die staatliche Ausbildungsförderung beziehen. Der Gesetzgeber erkennt an, dass diese Gruppen oft ein geringes Einkommen haben und deshalb nicht zusätzlich zur finanziellen Unterstützung durch den Rundfunkbeitrag belastet werden sollten.

Menschen mit Behinderungen

Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 oder mit bestimmten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis können eine Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen. Dies dient der Unterstützung von Menschen mit besonderen gesundheitlichen Herausforderungen.

Empfänger von Asylbewerberleistungen

Auch Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, sind von der Rundfunkbeitragspflicht ausgenommen. Hier steht der Schutz besonders schutzbedürftiger Menschen im Vordergrund.


Wie viele Menschen sind befreit?

Im Jahr 2024 waren etwa 2,4 Millionen Menschen in Deutschland von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit. Diese Zahl zeigt, wie groß die Gruppe derjenigen ist, die durch die Befreiungsregelungen entlastet werden.


So funktioniert die Antragstellung auf Befreiung

Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist grundsätzlich unkompliziert und kann online beantragt werden. Wichtig ist dabei, die entsprechenden Nachweise für den eigenen Anspruch vorzulegen.

Die erforderlichen Nachweise

Für den Antrag müssen geeignete Dokumente eingereicht werden, die den Anspruch belegen. Dazu gehören:

  • Sozialleistungsbescheid: Bei Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder ähnlichen Sozialleistungen.
  • BAföG-Bescheid: Für Studierende, Schüler und Auszubildende.
  • Schwerbehindertenausweis: Mit den erforderlichen Merkzeichen für Menschen mit Behinderungen.

Diese Nachweise sollten im besten Fall digital bereitgestellt werden, um den Antrag online schnell und einfach abwickeln zu können.

Rückwirkende Befreiung möglich

Wer erst später von der Möglichkeit der Befreiung erfährt, kann diese in der Regel bis zu drei Jahre rückwirkend beantragen. Dies hilft besonders Menschen, die erst im Nachhinein feststellen, dass sie zu Unrecht den Rundfunkbeitrag gezahlt haben.


Warum besonders Studierende von der Befreiung profitieren

Studierende sind eine wichtige Gruppe, die von der Befreiung des Rundfunkbeitrags profitieren kann. Das hat mehrere Gründe.

Anzahl der Studierenden

Im Wintersemester 2023/24 haben etwa 404.800 junge Menschen ihr Studium begonnen. Für das Wintersemester 2024/25 wird mit rund 410.000 neuen Studierenden gerechnet. Eine beachtliche Zahl an jungen Erwachsenen, die oftmals nur ein geringes Einkommen haben.

Anteil der BAföG-Empfänger unter Studierenden

Rund 11 bis 13 Prozent aller Studierenden beziehen BAföG-Leistungen. Das entspricht etwa 44.000 bis 52.000 neuen Erstsemestern im Wintersemester 2024/25, die potenziell Anspruch auf eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag haben. Für viele von ihnen bedeutet dies eine spürbare finanzielle Entlastung im ohnehin meist knapp bemessenen Studentenbudget.


Fazit: So lohnt sich die Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag ist für viele ein fester Kostenpunkt im monatlichen Budget. Die Möglichkeit, sich von der Zahlung befreien zu lassen, ist daher eine wichtige finanzielle Entlastung für sozial schwächere Gruppen und besonders für Studierende.

Wenn Sie in eine der genannten Personengruppen fallen, lohnt es sich, die Befreiung schnell und unkompliziert online zu beantragen. Mit den richtigen Nachweisen können Sie oft bis zu drei Jahre rückwirkend von der Beitragspflicht befreit werden. Gerade für Studierende kann dies einen erheblichen Unterschied machen und bares Geld sparen.


Wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen oder mehr Informationen wünschen, können Sie die offizielle Website des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio besuchen. Dort finden Sie auch die entsprechenden Formulare und weitere Hinweise zur Befreiung.


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