Hintergrund der Klage
Jan Böhmermann, Entertainer, Satiriker und Moderator des „ZDF Magazin Royale“, steht erneut vor Gericht. Manuel Ostermann, Vizechef der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, wirft ihm vor, ihn in einer Sendung beleidigt und diffamiert zu haben. Die Klage richtet sich gegen das ZDF und fordert Unterlassung sowie ein Ordnungsgeld bei weiteren Verstößen.
Die strittigen Äußerungen
In der Sendung vom 28. März bezeichnete Böhmermann Ostermann als „Herrenmensch im Skoda“, „dreiviertel gefüllten Boxsack mit Blitzkriegfrisur“ und „selbstradikalisierten Michel“. Ostermann sieht darin keine zulässige Satire, sondern eine gezielte Schmähkritik, die seine Persönlichkeit schwer verletze.
Vorwürfe der Diffamierung und NS-Assoziationen
Die Klage bemängelt, Ostermann werde als „problematischer Polizeibeamter mit rechtsextremer Gesinnung“ dargestellt und mit nationalsozialistischem Vokabular in Verbindung gebracht. Dies führe zu einer öffentlichen Diskreditierung und Herabwürdigung seiner Person.
Streit um die Vorwürfe gegen die Bundespolizei
Die Sendung wirft der Bundespolizei vor, Abschiebungen aus Afghanistan durch Fehler sabotiert zu haben. Ostermann weist diese Vorwürfe zurück und betont, dass die Zuständigkeit für Visa beim Auswärtigen Amt liege. Zudem seien bei den diskutierten Flügen keine Bundespolizisten für Passagierabgleiche zuständig gewesen.
Kritik an journalistischer Sorgfaltspflicht
Ostermann kritisiert, dass er vor der Ausstrahlung nicht zu den konkreten Vorwürfen befragt wurde und keine Möglichkeit zur Stellungnahme erhielt. Dies verstoße gegen den Grundsatz der Verdachtsberichterstattung und verletze seine Rechte.
Reaktionen aus der Bundespolizeigewerkschaft
Heiko Teggatz, Vorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, unterstützt Ostermanns Vorwürfe. Er spricht von „Hass und Hetze“ unter dem Deckmantel der Satire und kritisiert, dass der ZDF-Intendant bisher nicht eingegriffen habe.
Vergleich mit dem Schönbohm-Prozess
Der Fall erinnert an den Rechtsstreit des ehemaligen BSI-Präsidenten Arne Schönbohm gegen das ZDF, der ebenfalls vor dem Landgericht München I verhandelt wurde. Dort wurden dem Sender unwahre Tatsachenbehauptungen untersagt.
Aktueller Stand und Ausblick
Das ZDF bestätigte, dass bereits im Mai eine Programmbeschwerde zum Beitrag beim Fernsehrat eingereicht wurde. Das Verfahren läuft noch. Eine außergerichtliche Einigung mit Ostermann wurde abgelehnt. Die Klage ist dem Sender bislang nicht offiziell zugestellt worden.
